Konformitäts- und Leistungserklärungen für Geberit Produkte
Hier finden Sie unser Kontaktformular, Konformitäts- und Leistungserklärungen zu unseren Produkten sowie Hinweise zur sicheren und umweltgerechten Entsorgung.
Kontaktformular
Bitte nutzen Sie das Kontaktformular, um uns bei Sicherheitsfragen, Fragen zu Produktinformationen oder Bedenken zu unseren Produkten direkt zu erreichen.
Konformitäts- und Leistungserklärungen
Für das Inverkehrbringen von bestimmten Produkten ist der Hersteller gesetzlich verpflichtet eine Konformitätserklärung (DoC) bzw. eine Leistungserklärung (DoP) auszustellen. Diese Produkte sind mit dem entsprechenden Konformitätskennzeichen (bspw. CE oder UKCA) zu versehen.
Im Geberit Produktkatalog stehen Ihnen nach der Auswahl des Produkts unter «Dokumente» die Erklärungen zum Download bereit.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: sales.at@geberit.com
Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern bedeutet, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte nicht im Restmüll entsorgt werden dürfen, sondern einer getrennten Entsorgung zuzuführen sind. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte zur fachgerechten Entsorgung an öffentliche Entsorgungsträger, an Vertreiber oder an Geberit zurückzugeben. Zahlreiche Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verpflichtet. Für eine Rückgabe an Geberit ist mit der zuständigen Vertriebs- oder Servicegesellschaft Kontakt aufzunehmen.
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an eine Entsorgungsstelle vom Altgerät zu trennen.
Falls personenbezogene Daten im Altgerät gespeichert sind, sind Endnutzer selbst dafür verantwortlich diese vor der Abgabe an eine Entsorgungsstelle zu löschen.
Entsorgung von Altbatterien
Das auf Batterien abgebildete Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern bedeutet, dass Altbatterien nicht im Restmüll entsorgt werden dürfen, sondern einer getrennten Entsorgung zuzuführen sind. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zur fachgerechten Entsorgung an entsprechende Sammelstellen zu übergeben, wozu insbesondere auch Handelsgeschäfte gehören, in denen die Batterien unentgeltlich zurückgegeben werden können.
Batterien können giftige Schwermetalle enthalten. „Pb“ bedeutet, dass die Batterie mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthält. „Cd“ bedeutet, dass die Batterie mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium enthält. „Hg“ bedeutet, dass die Batterie mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber enthält.
Mit einer ordnungsgemässen Entsorgung von Altbatterien werden wertvolle Ressourcen geschützt und negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt vermieden. Beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien sind Anzeichen von Fehlfunktionen zu beachten, um Gefährdungen auszuschließen.